Arbeitssicherheit Dortmund & deutschlandweit
Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen wir Betriebe in Dortmund, dem Ruhrgebiet und bundesweit dabei, gesetzliche Pflichten zu erfüllen, Unfälle zu vermeiden und Sicherheit fest im Arbeitsalltag zu verankern.
Ihre gesetzliche Pflicht, unsere Aufgabe
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichten jeden Arbeitgeber, für sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen. Die Folgen mangelnder Arbeitssicherheit sind gravierend: von Bußgeldern und Haftung über Betriebsunterbrechungen bis hin zu schwerwiegenden Unfällen.
Diese Betreuung übernehmen wir als zertifizierte Sicherheitsfachkraft, ohne dass Sie dafür eigene Ressourcen binden. Von Dortmund aus betreuen wir Unternehmen im gesamten Ruhrgebiet und in NRW, mit über 30 Jahren Erfahrung. VDSI-Mitglied.
Rechtliche Grundlagen
ASiG, ArbSchG §5, DGUV Vorschrift 2, BetrSichV, GefStoffV
Unser Leistungsumfang
Fachkraft für Arbeitssicherheit
BeliebtWir übernehmen die gesetzlich vorgeschriebene Funktion der Fachkraft für Arbeitssicherheit (§ 5 ASiG) als externer Dienstleister. Sie bleiben flexibel und rechtlich abgesichert, ohne die Fixkosten eines Angestellten zu tragen.
Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG)
Systematische Erfassung aller Gefahren an Ihren Arbeitsplätzen, Bewertung der Risiken und Dokumentation der erforderlichen Schutzmaßnahmen. Sie ist die Grundlage jeder rechtskonformen Sicherheitsorganisation.
Regelmäßige Begehungen
Turnusmäßige Begehungen Ihrer Betriebsstätten mit Fotodokumentation, Mängelprotokoll und Maßnahmenverfolgung. So bleiben Gefahrenpotenziale erkannt und beseitigt.
Unfalluntersuchung & -auswertung
Systematische Ursachenanalyse nach Arbeitsunfällen, Dokumentation für Berufsgenossenschaft und Behörden sowie Entwicklung wirksamer Präventionsmaßnahmen.
Arbeitsplatzmessungen
Messung von Lärm, Beleuchtung, Klima und weiteren Umgebungsfaktoren. Die Ergebnisse bilden die Basis für ergonomische Verbesserungen und gesundheitlichen Schutz Ihrer Mitarbeiter.
Dokumentation & Betriebsanweisungen
Erstellung und Pflege aller sicherheitsrelevanten Dokumente: Betriebsanweisungen, Gefahrstoffkataster, Evakuierungspläne, Sicherheitsdatenblätter und Sicherheitshandbücher.
PSA-Auswahl & -Management
Beratung bei der Auswahl persönlicher Schutzausrüstung, Unterstützung bei der Beschaffung und Einweisung der Mitarbeiter in die korrekte Verwendung.
Behördenkoordination
Unterstützung bei Kontakten zu Aufsichtsbehörden, Berufsgenossenschaften und Ämtern. Wir begleiten Sie bei Begehungen und klären Anfragen rechtssicher.
Häufige Fragen zur Arbeitssicherheit
Welche Unternehmen sind zur Bestellung einer Sicherheitsfachkraft verpflichtet?
Grundsätzlich alle Unternehmen ab einem Mitarbeiter. Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet jeden Arbeitgeber, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen, unabhängig von Betriebsgröße oder Branche. Die Einsatzzeiten richten sich nach DGUV Vorschrift 2.
Was ist der Unterschied zwischen interner und externer Sicherheitsfachkraft?
Eine interne Sicherheitsfachkraft ist Ihr Mitarbeiter, der entsprechend ausgebildet wurde. Die externe Variante durch AS Consulting ist oft kostengünstiger, da Sie nur für tatsächliche Einsatzstunden zahlen und keine Ausbildungskosten entstehen.
Wie wird die Einsatzzeit der Sicherheitsfachkraft berechnet?
Die Mindesteinsatzzeit richtet sich nach DGUV Vorschrift 2 und hängt von Ihrer Betriebsgröße und Branche (Risikogruppe) ab. Wir berechnen den genauen Bedarf in einem kostenlosen Erstgespräch.
Was beinhaltet eine Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG?
Die Gefährdungsbeurteilung erfasst systematisch alle Gefahren an jedem Arbeitsplatz: physikalische, chemische, biologische und psychische Belastungen. Sie bewertet die Risiken, legt Schutzmaßnahmen fest und dokumentiert diese rechtssicher. Sie ist Pflicht für jeden Arbeitgeber und Grundlage der gesamten Sicherheitsorganisation.
Wie läuft eine Betriebsbegehung mit AS Consulting ab?
Wir besichtigen Ihre Betriebsstätten systematisch, erfassen Gefahrenpotenziale mit Fotodokumentation und erstellen ein Mängelprotokoll mit priorisierten Maßnahmen. Im Anschluss erhalten Sie einen schriftlichen Bericht sowie Unterstützung bei der Umsetzung. Die Häufigkeit richtet sich nach DGUV Vorschrift 2.
Betreut AS Consulting auch Betriebe außerhalb von Dortmund?
Ja. Unser Hauptstandort ist Dortmund, wir betreuen aber Unternehmen in ganz NRW und deutschlandweit. Für Betriebe im Ruhrgebiet, in Dortmund und dem Großraum NRW bieten wir besonders kurze Reaktionszeiten.
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